Steirische Landesregierung hat Spielsüchtige im Stich gelassen

Allgemeinheit muss für Glücksspielbranche hohe Kosten tragen

Von den Folgen der verfehlten Politik können wir täglich in der Zeitung lesen.

Fast 5.000 Spielautomaten gibt es in der Steiermark nach dem alten Glücksspielgesetz. Das ist ein einsamer Spitzenwert in Österreich. Nun kommen durch die Novelle des Glücksspielgesetzes 1000 neue Spielautomaten dazu, außerdem darf eine unbegrenzte Anzahl an „Video Lottery Terminals“ betrieben werden, die sich in Bezug auf das Suchtpotenzial nicht von anderen Spielautomaten unterscheiden. Durch eine Sonderregelung für die Steiermark dürfen die alten Automaten noch bis Ende 2015 (!) weiter betrieben werden.

Diese erschreckenden Zahlen ergab eine Dringliche Anfrage der KPÖ in der Landtagssitzung am 6. Juli 2010. Neben den von den öffentlichen Krankenkassen getragenen Kosten für die Behandlung von Spielsucht hielt das Land Steiermark alleine im Jahr 2010 2,13 Mio. Euro zur Behandlung der staatlich geförderten Spielsucht bereit, für 2011 liegen noch keine Zahlen vor. „Die hohen Kosten für die Folgen der Spielsucht tragen nicht nur die Spielsüchtigen, sondern auch deren Angehörige und letztendlich die Allgemeinheit. Gewinner gibt dagegen nur wenige. Einer von ihnen ist Novomatic-Chef Graf, der mit über vier Milliarden Vermögen, die er mit dem Glücksspiel verdient hat, bereits der viertreichste Österreicher ist.“


Die Landesregierung erteilte bis zuletzt allen Bemühungen, die Spielsucht in unserem Bundesland einzudämmen, eine Absage. Deshalb stellte die KPÖ den Antrag, zukünftig keine Konzessionen für Spielautomaten zu erteilen. Auch ein Werbeverbot in der Steiermark wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Die Regierungsparteien lehnten beide Anträge ab.