„Kleines Glücksspiel“: Auch Steiermark soll Automaten verbieten!

KPÖ-LAbg. Kaltenegger: „Sollte Bundesgesetz in kolportierter Fassung beschlossen werden, bleibt Steiermark nur Verbot“

Alles deutet darauf hin, dass das neue Glückspielgesetz den zulässigen Höchsteinsatz pro Spiel von 50 Cent auf 10 Euro (in Automatensalons) erhöht und ein Spiel braucht künftig nur eine Sekunde zu dauern. Diese Kombination führt dazu, dass innerhalb von Minuten mehrere Monatslöhne verspielt werden können.

KPÖ-LAbg. Ernest Kaltenegger, der im steirischen Landtag seit 2006 für einen wirksameren Schutz vor der Spielsucht kämpft, übt scharfe Kritik am neuen Gesetz: „Die Novelle ist keine Verbesserung gegenüber der derzeitigen Situation, sondern eine Legalisierung der bisherigen Praxis, welcher in einem Gutachten der Universität Wien Illegalität bescheinigt wurde. Jetzt passt man das Gesetz den illegalen Automaten an. Mit ‚Kleinem Glücksspiel’ hat das nichts mehr zu tun“, so Kaltenegger.

 

Kaltenegger weist darauf hin, dass es auch nach Beschluss der Glücksspiel-Novelle auf Bundesebene in der Kompetenz der Länder bleiben wird, das „Kleine Glücksspiel“ zuzulassen oder zu untersagen. „Sollte das Bundesgesetz wie in den Medien kolportiert beschlossen werden, werden sich die Probleme in Zusammenhang mit der Spielsucht noch weiter verschärfen. In diesem Fall werden wir für ein völliges Verbot des ‚Kleinen Glücksspiels’ eintreten.“