Ca. 3.200 Spielautomaten gibt es in der Steiermark nach dem alten Glücksspielgesetz. Nun kommen durch die Novelle des Glücksspielgesetzes 1000 neue Spielautomaten dazu, darauf haben sich SPÖ und ÖVP festgelegt. Außerdem darf eine unbegrenzte Anzahl an „Video Lottery Terminals“ betrieben werden, die sich in Bezug auf das Suchtpotenzial nicht von anderen Spielautomaten unterscheiden. Durch eine Sonderregelung für die Steiermark dürfen die alten Automaten noch bis Ende 2015 (!) weiter betrieben werden.
Neben den von den öffentlichen Krankenkassen getragenen Kosten für die Behandlung von Spielsucht hielt das Land Steiermark alleine im Jahr 2010 2,13 Mio. Euro zur Behandlung der staatlich geförderten Spielsucht bereit, seit 2011 liegen keine Zahlen mehr vor. „Die hohen Kosten für die Folgen der Spielsucht tragen nicht nur die Spielsüchtigen, sondern auch deren Angehörige und letztendlich die Allgemeinheit. Gewinner gibt dagegen nur wenige. Einer von ihnen ist Novomatic-Chef Graf, der mit über vier Milliarden Vermögen, die er mit dem Glücksspiel verdient hat, bereits der viertreichste Österreicher ist.“
Die Landesregierung erteilte bis zuletzt allen Bemühungen, die Spielsucht in unserem Bundesland einzudämmen, eine Absage. Deshalb stellte die KPÖ den Antrag, zukünftig keine Konzessionen für Spielautomaten zu erteilen. Auch ein Werbeverbot in der Steiermark wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Die Regierungsparteien lehnten beide Anträge ab und wollen stattdessen ab 2014 die höchstmögliche Anzahl an Automaten nach dem bundesweiten Glücksspielgesetz zulassen. Die KPÖ tritt für einen Ausstieg aus dem "Kleinen Glücksspiel" ein, wie ihn auch das Bundesland Wien vollzogen hat.
Wenn auch Sie das Gefühl haben, Hilfe zu benötigen oder ein Familienmitglied haben, das bereits spielsüchtig ist, dann können Sie sich an eine der untenstehenden Institutionen wenden: